Organisation
1.) Grundsätze und Zuständigkeiten
Fortbildungsträger sind das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW), die Bezirksregierungen (mit den Kompetenzteams der Kreise) sowie nicht-staatliche Träger wie Berufsverbände, Stiftungen, kirchliche Träger und Hochschulen. Auf ihren Vorgaben bzw. Angeboten basiert jeweils die konkrete Planung und Durchführung von Fortbildungen. Die Fortbildungsbeauftragte, die Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen, einzelne Lehrkräfte sowie Schulkonferenz und Schulleitung verantworten wechselweise die weitsichtige Bedarfsermittlung, sorgfältige Planung und Durchführung sowie die unterrichtspraktische Umsetzung und regelmäßige Evaluation von individuellen Fortbildungsmaßnahmen, Fachfortbildungen der Fachschaften und Pädagogischen Tagen für das Gesamtkollegium.
2.) Information über Fortbildungsangebote
Die Informationen zur Lehrerfort- und Weiterbildung befinden sich im Lehrerzimmer oder werden per E-Mail an das Gesamtkollegium bzw. einzelne Lehrkräfte mit besonderen Funktionen oder an die Fachgruppen weitergeleitet. Informationen über Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung findet man zudem im Internet unter folgenden Adressen:
•http://www.kompetenzteams.schulministerium.nrw.de.
3.) Ressourcen
Die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen muss einerseits den Ressourcen des öffentlichen Schulwesens Rechnung tragen, sollte aber auch eine größtmögliche Identifikation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Fortbildungsleiterinnen und -leitern ermöglichen. Daher werden folgende Überlegungen bei der Planung einer Fortbildungsveranstaltung berücksichtig:
- Gibt es „kollegiumsinterne Ressourcen“, die sich für schulinterne Fortbildungsveranstaltungen für das gesamte Kollegium nutzen lassen?
- Kann auf ortsnahe Angebote, z.B. des Dienstherrn Bezirksregierung Düsseldorf oder der Kompetenzteams der Kreise, zurückgegriffen werden?
- Können ggf. preiswerte schulexterne Fort- und Weiterbildungsangebote genutzt werden?
- Lassen sich Vergleichsangebote zur speziellen und gezielten Fortbildung für Fachschaften, Funktionsträger oder Interessenten finden?
- Können einzelne Kolleginnen und Kollegen als „Multiplikatoren“ fortgebildet werden?
4.) Finanzierung
Im Rd.Erl.d.MSJK vom 6.5.2006 (vgl. BASS 20-22 Nr.50.1) ist die Finanzierung der Fortbildungsaktivitäten der Schulen geregelt. Demnach erhalten diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährliche Fortbildungsbudgets durch die Bezirksregierung. Aus dem Fortbildungsbudget werden sowohl die Kosten für schulinterne Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Reisekosten und Honorar externer Referenten, Materialkosten) als auch für externe Fortbildungen (z.B. Reisekosten) übernommen, sofern diese nicht von der Bezirksregierung getragen werden. Die Übernahme der Kosten muss bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
5.) Ermittlung des Fortbildungsbedarfs
Der Fortbildungsbedarf am Nelly-Sachs-Gymnasium leitet sich in erster Linie aus den Schwerpunkten des Schulprogramms ab. Weitere Fortbildungsnotwendigkeiten ergeben sich aktualitäts- bzw. aufgabenbezogen und unterliegen insofern einer ständigen Entwicklung. Der Fortbildungsbedarf ist daher aufgrund einer möglichst umfassenden und fortzuschreibenden Analyse schulischer Aufgaben zu ermitteln. Die jeweiligen Prioritäten sind zwischen schulischen Anforderungen und den Bedürfnissen von Kolleginnen und Kollegen bzw. den Wünschen von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern abzugleichen.
Auf Grundlage eines jeweils für bis zu drei Jahre angelegten Fortbildungsbedarfsplans wird festgelegt, wann und wie einzelne Lehrerinnen bzw. Lehrer oder (Fach-)Teams fortgebildet und welche Maßnahmen intern oder extern durchgeführt werden. Die Lehrerinnen und Lehrer am Nelly-Sachs-Gymnasium erhalten regelmäßig die Gelegenheit, zum Fortbildungsbedarf auf der Ebene des Kollegiums Vorschläge zu machen, u.a. per Fragebogen und Lehrerkonferenz im zweiten Halbjahr; kollegiumsinternwerden Fortbildungen auch auf diesem Wege evaluiert.
6.) Evaluation und Weiterentwicklung der Fortbildungsplanung
Unser Fortbildungskonzept wird kontinuierlich evaluiert und weiterentwickelt; für diese prozesshafte Aufgabe sind alle oben genannten Personen bzw. Gremien mitverantwortlich. Es geht darum, abzuwägen, welche Grundsätze des Konzepts sich bewährt haben und welche Veränderungen den Fortbildungsprozess künftig optimieren können. Dabei werden folgende Fragestellungen berücksichtigt (vgl. QUA-LiS – Landesinstitut für Schule und Weiterbildung (Hrsg.): Fortbildungsplanung. Ein Leitfaden für Moderatorinnen und Moderatoren. Soest 2. Auflage 2002, S.32):
- Welche Themen waren in den letzten zwei bis drei Jahren Fortbildungsschwerpunkte? Waren das wichtige Themen für die schulische Arbeit?
- Wie wurde die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen geregelt? War diese Regelung für die Bedürfnisse des Lehrerkollegiums und der Schule günstig?
- Welche Auswirkungen hatten die Fortbildungen auf die schulische Arbeit?
- Welche Regelungen haben sich bewährt und sollen beibehalten werden? Welche Grundsätze sollten neu in die Fortbildungsplanung aufgenommen werden?
Ansprechpartnerin: Stefanie Ritterskamp (stefanie.ritterskamp@nellysachs.de)