Fortbildung am Nelly

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Fortbildung am Nelly

Schulische Fortbildung dient der kontinuierlichen fachlichen, pädagogischen und methodischen Professionalisierung der Lehrkräfte sowie der Optimierung von Lernprozessen und damit der  Verbesserung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Sie ist eng mit der Profilbildung der Schule verknüpft. Ihr verpflichtender Stellenwert ergibt sich in NRW seit 2004 aus dem Schulgesetz (vgl. SchulG NRW § 57 Abs. 3 – BASS 1-1) und den Erlassen zur Schulprogrammarbeit, zur Fort- und Weiterbildung (vgl. RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder v. 27.4.2004 – BASS 20-22 Nr.8) sowie zur Budgetierung von Fortbildungsmitteln (vgl. RdErl. des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder (MSW) v. 6.5.2004 – BASS – 20-22 Nr. 50.1). Im Konzept „Fortbildung für eigenverantwortliche Schulen“ legte das MSW 2006 in einem „5-Punkte-Programm“ ferner Grundsätze zur neuen Lehrerfortbildung in NRW fest, die eine Arbeitsteilung zwischen MSW, Bezirksregierungen und Kompetenzteams vorsehen. 

Ansprechpartnerin:

Stefanie Ritterskamp (stefanie.ritterskamp@nellysachs.de)