Elternpflegschaft

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Elternpflegschaft

•Ziel der Schul-, Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften ist eine umfassende Wahrnehmung der Interessen der Eltern zum Wohle unserer Kinder. Die Schulpflegschaft entsendet Vertreterinnen und Vertreter in die verschiedenen Fachkonferenzen sowie in die Schulkonferenz, dem höchsten Entscheidungsgremium der Schule.

•Die Elternvertreter der Pflegschaften informieren die Eltern so aktuell wie möglich, stehen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und können im Bedarfsfall auch zwischen einzelnen Eltern und der Schule vermitteln.

•Die Schulpflegschaft will hierdurch die Schule in ihrer Arbeit und in ihrem Auftrag unterstützen. Die Schulpflegschaft steht in regelmäßigem engem Kontakt mit allen übrigen Mitwirkungsgremien, den beiden Fördervereinen unserer Schule sowie unserer Kooperationsschule, dem Alexander-von-Humboldt-Gymnasium. 

•Die Schulpflegschaft steht im Austausch mit externen Gremien wie zum Beispiel dem Stadt-Elternrat oder der Landeselternschaft.

•Wenn möglich entsendet Sie Mitglieder in diese Gremien.Über die Mitgliedschaft in der Landeselternschaft entscheidet die Schulpflegschaft.

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