V. Verfahrensstandards zum Ablauf bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung oder grenzüberschreitendem Verhalten

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V. Verfahrensstandards zum Ablauf bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung oder grenzüberschreitendem Verhalten


Für alle Schritte gelten folgende verbindliche Prinzipien:

  • Kindeswohl hat oberste Priorität.
  • Verdachtsfälle werden nicht allein bearbeitet.
  • Dokumentation ist verpflichtend.
  • Diskretion und Datenschutz sind einzuhalten.
  • Betroffene Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung.

    Für Lehrkräfte und Mitarbeitende gelten die in dem Fließdiagramm dargestellten Meldewege und Verfahrensstandards:


    Für Schülerinnen und Schüler hängen „Hilfe-Poster“ als Handlungsempfehlung aus.