IV. Beschwerdemanagement

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IV. Beschwerdemanagement

  1. An wen können sich Schülerinnen und Schüler bei Problemen oder Grenzüberschreitungen wenden?


Lehrkräfte und Schulleitung:

  • Beratungslehrerin
  • Klassenlehrerin
  • Fachlehrkräfte
  • Stufenleitung
  • Schulleitung

Lernende:

2. An wen können sich Lehrkräfte und andere Mitglieder der Schulgemeinde bei Problemen oder Grenzüberschreitungen wenden?

  • Lehrerrat
  • Kolleg*innen
  • Stufenleitung
  • Schulleitung
  • Personalrat

3. Weitere Grundsätze des Beschwerdemanagements:

  • Die Beratungslehrkräfte stellen sich in der 5. Klasse den neuen Schülerinnen und Schülern als Ansprechpersonen persönlich vor.
  • Die Beratungslehrkräfte informieren in Form von Flyern/Postern über ihre Beratungstätigkeit.
  • Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren die Schülerinnen und Schüler darüber, dass sie in schulischen und persönlichen Angelegenheiten stets ansprechbar sind.
  • Beschwerden können zielgerichtet und persönlich an die Lehrkräfte per E-Mail eingereicht werden.
  • Die Klassenleitungsteams informieren über die Tätigkeit der Medienscouts.
  • Die Medienscouts haben regelmäßige Sprechzeiten, bei denen sich Schülerinnen und Schüler beraten lassen können.
  • Die SV informiert die Klassensprecherinnen/Kurssprecherinnen bei der jährlichen SV-Sitzung über ihre Beratungstätigkeit.
  • Lehrerinnen und Lehrer praktizieren eine positive Fehlerkultur und weisen sich gegenseitig auf Fehlverhalten hin.