IV. Beschwerdemanagement
- An wen können sich Schülerinnen und Schüler bei Problemen oder Grenzüberschreitungen wenden?
Lehrkräfte und Schulleitung:
- Beratungslehrerin
- Klassenlehrerin
- Fachlehrkräfte
- Stufenleitung
- Schulleitung
Lernende:
- Mentorinnen (Jgst. 5/6)
- Klassensprecherinnen/Kurssprecherinnen
- Medienscouts
- Schülervertretung (SV)
- Mitschülerinnen
2. An wen können sich Lehrkräfte und andere Mitglieder der Schulgemeinde bei Problemen oder Grenzüberschreitungen wenden?
- Lehrerrat
- Kolleg*innen
- Stufenleitung
- Schulleitung
- Personalrat
3. Weitere Grundsätze des Beschwerdemanagements:
- Die Beratungslehrkräfte stellen sich in der 5. Klasse den neuen Schülerinnen und Schülern als Ansprechpersonen persönlich vor.
- Die Beratungslehrkräfte informieren in Form von Flyern/Postern über ihre Beratungstätigkeit.
- Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer informieren die Schülerinnen und Schüler darüber, dass sie in schulischen und persönlichen Angelegenheiten stets ansprechbar sind.
- Beschwerden können zielgerichtet und persönlich an die Lehrkräfte per E-Mail eingereicht werden.
- Die Klassenleitungsteams informieren über die Tätigkeit der Medienscouts.
- Die Medienscouts haben regelmäßige Sprechzeiten, bei denen sich Schülerinnen und Schüler beraten lassen können.
- Die SV informiert die Klassensprecherinnen/Kurssprecherinnen bei der jährlichen SV-Sitzung über ihre Beratungstätigkeit.
- Lehrerinnen und Lehrer praktizieren eine positive Fehlerkultur und weisen sich gegenseitig auf Fehlverhalten hin.
