III. Verhaltenskodex
- Sprache und Wortwahl
- Lehrkräfte und Lernende einigen sich auf folgende Grundlagen der Kommunikation:Wir kommunizieren respektvoll, gewaltfrei und mit einer angemessenen Distanz miteinander.
- Wir kommunizieren sachlich und wertschätzend.
- Wir akzeptieren keine sexualisierte Sprache und keine anzüglichen Kommentare. Sexualisierte Sprache degradiert und diskriminiert.
- Wir beschimpfen niemanden, wir stellen niemanden bloß, wir demütigen niemanden. Dies gilt für anwesende und nicht anwesende Lernende und Lehrkräfte.
- Wir sprechen in der Schule niemanden mit Kosenamen an.
- Wir respektieren das „Nein“ von jedem Mitglied der Schulgemeinde zu jeder Zeit.
- Wir respektieren die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen.
- Spiele, Witze und Handlungen, die Angst machen, einschüchtern oder bloßstellen sind grundsätzlich untersagt.
- Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig in grenzüberschreitenden Situationen und holen ggf. Hilfe.
- Lehrerinnen und Lehrer sind sprachliche Vorbilder und achten besonders auf die Einhaltung angemessener Kommunikation.
- Kleidung mit sexualisierten, diskriminierenden oder beleidigenden Aufdrucken ist nicht erlaubt.
- Körperkontakt
- Wir berühren niemanden, solange dies nicht gewünscht ist. Auch nicht kurz oder aus Spaß.
- Wer unsicher ist, ob eine Berührung gewünscht ist, fragt nach: Ist das okay? Darf ich das? Soll ich aufhören?
- Wir akzeptieren das „Nein“ von jedem Mitglied aus der Schulgemeinde.
- Pausen
- Flure, Treppenhaus, Foyer, Schulhof:
- Schülerinnen und Schüler halten sich an den vorgesehenen Orten auf (Schulhof, Foyer), da diese Bereiche beaufsichtigt sind.
- Lehrkräfte und Aufsichten steuern Laufwege zur Reduktion von Gedränge.
- Lehrkräfte intervenieren konsequent gegen Schubsen, Umrennen und körperliches Verhalten und deeskalieren frühzeitig.
- Schülerinnen und Schüler halten Wege frei, bewegen sich rücksichtsvoll und befolgen Anweisungen der Aufsicht.
- Toiletten:
- Aufsichtsführende Lehrkräfte führen in allen Pausen Kontrollgänge durch. Männliche Aufsichtspersonen verbleiben im Eingangsbereich der
- Toilettenräume für Mädchen und kündigen ein Betreten ggf. laut an. Weibliche Aufsichtspersonen verfahren bei den Toilettenräumen der Jungen analog.
- Schülerinnen und Schüler nutzen die Toilettenräume nicht als Aufenthaltsraum und suchen die sanitären Anlagen nicht in Gruppen auf.
- Die Nutzung von elektronischen Geräten zum Spielen, Filmen oder Fotografieren ist strengstens verboten.
- Schülerinnen und Schüler respektieren die Privatsphäre in den Toilettenkabinen und melden Grenzverletzungen sofort.
- Das Schulpersonal stellt funktionierende Beleuchtung, sichere Schlösser und Sauberkeit sicher.
- Lehrkräfte führen gezielte Kontrollen gegen Vapen/Drogenkonsum/-handel durch und bewerben aktiv das Meldesystem.
- Alle Nutzende der sanitären Anlagen verlassen die Toiletten so, wie sie sie selbst vorzufinden wünschen und achten sowohl im Vorraum als auch in den Kabinen auf Ordnung und Sauberkeit.
- Sekretariat, Lehrerzimmer, Schulleitung:
- Das Schulpersonal (Schulleitung, Sekretariat, Lehrkräfte, Hausmeister) gewährleistet einen freundlichen, zugewandten Umgang und verweist ggf. auf alternative Ansprechpersonen.
- Das Schulpersonal macht Erreichbarkeiten und Abläufe transparent und stellt verlässliche Servicezeiten sicher.
- Schülerinnen und Schüler wenden sich respektvoll an das Personal im Verwaltungstrakt und halten sich an klar kommunizierte Regeln der Erreichbarkeit und der Hausordnung.
- Ausflüge und Klassenfahrten
- Vor Klassen- oder Studienfahrten werden die Regeln für ein respektvolles Miteinander gemeinsam besprochen.
- Wir sind achtsam und respektieren die Privatsphäre anderer.
- Schülerinnen und Schüler schlafen getrennt von Lehrkräften und Begleitpersonen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten (z.B. Übernachtung in einer Turnhalle) sind vor der Veranstaltung mit den Erziehungsberechtigten zu klären und es ist die Zustimmung der Schulleitung einzuholen.
- Nach Möglichkeit fahren immer weibliche und männliche Lehrkräfte/Begleitpersonen mit.
- Mädchen und Jungen übernachten in getrennten Räumen und nutzen getrennte Sanitärräume.
- Für trans*-Lernende wird eine individuelle und für alle Beteiligten tragfähige Lösung gefunden.
- Schlaf- und Sanitärräume der Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften und den Begleitpersonen nur nach vorheriger Ankündigung (Anklopfen und Abwarten) betreten. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler für die Räume der Lehrkräfte und der Begleitpersonen.
- In Heimwehsituationen oder Krankheitsfällen werden die betroffenen Kinder nicht alleine von einer Lehrkraft oder Begleitperson in einem geschlossenen Raum betreut.
- Bei grenzüberschreitendem Verhalten unterstützen wir uns gegenseitig und holen Hilfe.
- Sport- und Schwimmunterricht: Der Sport- und Schwimmunterricht weist aufgrund seiner spezifischen Rahmenbedingungen ein erhöhtes Risiko für Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt auf. Die Fachschaft Sport berücksichtigt daher folgende potenzielle Risikosituationen und entsprechende Präventionsmaßnahmen.
- Körperliche Nähe und Hilfestellungen: Beim Turnen, bei akrobatischen Übungen oder beim Gerätetraining sind körperliche Hilfestellungen teilweise notwendig. Dadurch entsteht körperliche Nähe, die missverstanden oder missbraucht werden kann.
- Verhaltensregeln:
- Hilfestellungen werden angekündigt und erklärt.
- Alternative Unterstützungsformen (verbale Anleitung, Demonstration durch Mitschülerinnen oder Mitschüler) werden bevorzugt.
- Intimbereiche werden grundsätzlich nicht berührt.
- Umkleiden, Duschen und Sanitärbereiche: Diese Räume betreffen die körperliche Intimsphäre der Schülerinnen und Schüler. Gleichzeitig sind sie Orte mit geringerer Aufsicht.
- Verhaltensregeln:
- Schülerinnen und Schüler halten sich dort nur so lange wie notwendig auf.
- Digitale Geräte mit Kamerafunktion dürfen dort nicht benutzt werden und Fotografieren oder Filmen ist strikt verboten.
- Bloßstellungen, „Spaßaktionen“, Zurschaustellungen oder andere körperliche Grenzverletzungen (z. B. Wegziehen von Handtüchern) sind untersagt.
- Lehrkräfte betreten diese Bereiche nur bei zwingender Notwendigkeit (z. B. bei Konflikten, Notfällen oder zur Aufsicht bei jüngeren Jahrgängen).
- Das Betreten wird vorher angekündigt.
- Lehrkräfte halten sich dort nur so kurz wie möglich auf und respektieren konsequent die Intimsphäre.
- Bei Konflikten oder Unsicherheiten können Schülerinnen und Schüler Lehrkräfte oder Vertrauenspersonen ansprechen.
- Schwimmunterricht:
- Schwimmunterricht erfordert spezielle Kleidung und findet oft in öffentlichen oder halböffentlichen Räumen statt. Körperliche Unterstützung im Wasser kann notwendig sein.
- Verhaltensregeln:
- Hilfestellungen erfolgen möglichst verbal oder demonstrativ.
- Körperkontakt wird auf das notwendige Minimum beschränkt.
- Die Privatsphäre beim Umziehen wird besonders geschützt.
- Digitale Medien im Sportkontext: Fotos oder Videos können im Sport (z. B. Bewegungsanalyse) fachlich sinnvoll sein. Gleichzeitig besteht Missbrauchs- oder Bloßstellungsrisiko.
- Verhaltensregeln:
- Nutzung nur mit Zustimmung und schulischer Genehmigung.
- Keine Aufnahmen in Umkleiden, Duschen oder Toiletten.
- Speicherung ausschließlich auf schulischen Systemen.
- Bekleidungsregelungen: Die Regelungen zur Sport- und Schwimmbekleidung dienen nicht der Bewertung von Körpern, sondern verfolgen folgende Ziele:
- Schutz der Privatsphäre und Intimsphäre aller Schülerinnen und Schüler
- Förderung einer respektvollen Lernatmosphäre
- Vermeidung von Situationen, in denen sich Schülerinnen und Schüler unwohl, beobachtet oder sexualisiert fühlen könnten
- Gewährleistung von Sicherheit und Funktionalität im Sportunterricht
- Grundsätze für Sportbekleidung:
- Kleidung soll bewegungsgeeignet, funktional und sicher sein.
- Sie soll ausreichende Bedeckung der Intim- und Brustbereiche gewährleisten.
- Die Regelungen gelten geschlechtsunabhängig für alle Schülerinnen und Schüler.
- Die Schule achtet darauf, dass Bekleidungsregeln für alle Geschlechter gleichermaßen gelten und keine Person aufgrund ihres Körpers, Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität benachteiligt wird.
- Beispiele für geeignete Sport- und Schwimmbekleidung: T-Shirts oder Sportshirts, Sportshorts oder Trainingshosen, Sportleggings, Sport-BHs oder Unterziehshirts, Hallen- oder Sportschuhe (je nach Sportart), Badeanzüge,Sportbikinis mit ausreichender Bedeckung, Badehosen oder Jammer, Schwimmshirts oder UV-Shirts
- Beispiele für Kleidung, die im schulischen Kontext als ungeeignet gelten kann: stark freizügige oder sehr knappe Kleidung, extrem kurze Sporthosen, sehr knapp geschnittene Badebekleidung, stark körperbetonte Kleidung, die ausschließlich auf Präsentation des Körpers ausgerichtet ist. Die Schule achtet darauf, dass Schülerinnen und Schüler keine Kleidung tragen müssen, in der sie sich unwohl fühlen. Bei individuellen Bedürfnissen (z. B. religiösen Gründen, Körperbild, geschlechtlicher Identität) können alternative Lösungen wie längere Sportkleidung oder Schwimmshirts ermöglicht werden.
- Sensibler Umgang mit individuellen Bedürfnissen: Lehrkräfte berücksichtigen, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Bedürfnisse hinsichtlich Körperlichkeit, Schamgrenzen und Geschlechtsidentität haben können. Deshalb gilt:
- Anliegen von Schülerinnen und Schülern werden vertraulich behandelt.
- Individuelle Lösungen werden diskret und respektvoll gesucht.
- Niemand wird aufgrund von Körper, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Geschlechtsidentität bloßgestellt oder benachteiligt.
- Berücksichtigung der Bedürfnisse von trans-, inter- und nichtbinären Personen
- Schülerinnen und Schüler dürfen entsprechend ihrer Geschlechtsidentität am Sportunterricht teilnehmen.
- Nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der besonderen räumlichen Gegebenheiten am Nelly sollen alternative oder geschützte Umkleidemöglichkeiten angeboten werden (z. B. Einzelkabine oder zeitlich getrennte Nutzung).
- Entscheidungen werden individuell und sensibel im Gespräch mit der betroffenen Person getroffen.
- Transfeindliche, diskriminierende oder abwertende Äußerungen werden nicht toleriert.
