II. Aufklärung und Information

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II. Aufklärung und Information


Das Schutzkonzept ist für jedes Mitglied der Schulgemeinde auf der Homepage einsehbar.

Schülerinnen und Schüler werden von den Klassenleitungsteams über das Schutzkonzept informiert.

Mitglieder der Schulgemeinde, die beratend oder betreuend tätig sind (z.B. Übermittag-Tutorinnen, KJA-Mitarbeitende, SV, Sanitätsdienst, Klassensprecherinnen, Mentorinnen der 5/6) werden durch ihre schulischen Ansprechpartnerinnen über das Schutzkonzept informiert und sensibilisiert.

Schülerinnen und Schüler werden altersgemäß über Missbrauchsstrategien beginnend in Klasse 5 aufgeklärt.

Aushänge im Schulgebäude (“Hilfeposter”, siehe Anhang) informieren über die aktuell gültigen Meldewege und Ansprechpersonen bei Grenzüberschreitungen.